Anwaltskosten: Rechtsanwaltsgebühren nach dem RVG

Sei es beim Abschluss wichtiger Verträge, bei Streitigkeiten mit Nachbarn, dem Vermieter oder dem Arbeitgeber, immer wieder wird man im alltäglichen Leben mit rechtlichen Problemen konfrontiert. Viele Menschen scheuen ein Gespräch mit einem Rechtsanwalt oder dessen Beauftragung aus Angst vor den entstehenden Anwaltskosten.

Diese Sorge ist jedoch oft unbegründet: Es gibt sogar Situationen, in denen Ihnen gar keine oder nur ganz geringe Kosten entstehen.

Bereits im Rahmen eines ersten Gesprächs werden wir mit Ihnen über die bestehenden Möglichkeiten und das voraussichtliche Kostenrisiko sprechen.

Bei Rechtsanwaltsgebühren handelt es sich darüber hinaus um gesetzlich geregelte Gebühren, die sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG, bis zum 30.06.2004: Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung, BRAGO) ergeben. Die Höhe der Vergütung ist nach dem RVG grundsätzlich von der Höhe des Gegenstandswertes abhängig. Darüber hinaus können auch Honorarvereinbarungen geschlossen werden; die Vereinbarung eines Erfolgshonorars ist seit dem 01.07.2008 unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.


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